Für eingereichte Arbeiten, die ausgewählt werden, wird kein Honorar/Filmmiete bezahlt.
Das Produktionsjahr der eingereichten Arbeiten darf nicht älter als 2025 sein.
Produktionsort muss Baden-Württemberg sein und/oder der Filmemacher*in muss den ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben
Die Einreichung erfolgt per videolink oder hashtag
Der Wettbewerb wird innerhalb der Filmwinter-Webseite/Pop-Büro (Zeitraum Dezember 2026 - Januar 2027) veröffentlicht
Das eingereichte Werk muss eine Leinwand Vorführungsqualität haben
Der Wettbewerb wird beim Stuttgarter Filmwinter und in einer Sonderveranstaltung nach dem Festival gezeigt.


















































