38. Stuttgarter Filmwinter
Festival for Expanded Media
15.1.-19.1.2025

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Open Call

Festivalteilnahme

  • Es wird keine Einreichungsgebühr erhoben
  • Ein Premierenstatus ist keine Voraussetzung
  • Altersbegrenzung bei 2 Minutes Shorts Competition ist aufgehoben
  • ist die Originalsprache weder Deutsch noch Englisch, müssen deutsche oder englische Untertitel vorliegen.
  • Für eingereichte Arbeiten, die ausgewählt werden, wird kein Honorar/Filmmiete bezahlt. Bei Sonderprogrammen werden die Arbeiten individuell vergütet.
  • Das Produktionsjahr der eingereichten Arbeiten darf nicht älter als 2023 sein. Arbeiten, die bereits in den vergangenen Jahren eingereicht wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausnahme: Eingereichte Arbeiten, die nach Zusage des jeweiligen Jahres aufgrund konkurrierender Premieren-Optionen nicht gezeigt werden (z.B. Berlinale).
  • Filme und Videos für den »Internationalen Kurzfilmwettbewerb« dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.
  • Werbearbeiten und Trailer sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Zusagen zu den Wettbewerben erfolgen bis zum 30. November 2024. Absagen werden vor dem Festivalbeginn verschickt.

Auswahlprozedur

Die Auswahl für die Wettbewerbssektionen erfolgt aus den Einreichungen. Jede Festivalsektion hat eine eigene Sichtungskommission, deren Mitglieder über die Teilnahme im Festivalprogramm entscheiden.
Jeder Preis hat eine eigene, unabhängige Jury, die während des Festivals über die Vergabe entscheidet.

Festivalbesuch
Wir laden die Künstler*innen, deren Arbeiten ausgewählt wurden zum Festival ein, gewähren einen Reisekostenzuschuss und sorgen für die Unterbringung in einer Privatunterkunft. Die Akkreditierung ist kostenlos. Für jedes Screening ist ein Q&A geplant, für die Arbeiten im Wettbewerb Expanded Media Artist Talks.

Film und Video (Internationaler Kurzfilmwettbewerb, 2 Minutes Short Film Award, Supporting Program)
Eingereicht werden können Arbeiten jeden Genres. Eingesandte Langfilme werden, wenn ausgewählt, in Sonderprogrammen gezeigt. Die Gewinnerfilme werden in einer Sonderveranstaltung nach dem Filmwinter gezeigt.In Einzelfällen behalten wir uns vor nach Absprache mit den Künstler*innen, Bewerbungen in diesem Bereich in den Expanded Media Wettbewerb aufzunehmen.

Internationaler Wettbewerb Expanded Media - Ausstellung
Eingereicht werden können Installationen, Net Art, Interaktive Arbeiten und Environments, App-basierte Applikationen und Games, Augmented, Mixed und/oder VR-Arbeiten, medienbasierte Performances und Interventionen im Ausstellungskontext oder im öffentlichen Raum. In Einzelfällen behalten wir uns vor nach Absprache mit den Künstler*innen, Bewerbungen in diesem Bereich in den Kurzfilmwettbewerb aufzunehmen. Bitte der Anmeldung ausführliches Informations-, Anschauungsmaterial und Pläne beifügen, sowie eine technische Anforderungsliste (einschließlich Versicherungswert des erforderlichen Equipments und/oder des Equipments/Material, welches eventuell zur Verfügung gestellt werden kann).

Expanded Live-Acts (Sonderprogramm, out of competition)
Eingereicht werden können Arbeiten im Bereich analoger Filmpraktiken, audiovisueller Performances und immersiver XR-Projekte sowie Digital Sound. In Einzelfällen behalten wir uns vor nach Absprache mit den Künstler*innen, Bewerbungen in diesem Bereich in den Wettbewerb Expanded Media aufzunehmen.

Versand
Den Hinversand des Ansichtsmaterials und der Vorführkopien zahlen die Anmelder*innen, der Rückversand erfolgt frei durch den Veranstalter. Angenommene Arbeiten verbleiben im Wand 5 Archiv. Sendungen aus dem Ausland müssen den Hinweis tragen: »Vorübergehende Einfuhr - keine kommerzielle Nutzung«. Vorführkopien aus Nicht-EU-Ländern muss eine »pro forma invoice« mit Wertangabe unter 20 US $ beiliegen. Die Vorführkopien müssen bis zum 15. Dezember 2024 im Festivalbüro eintreffen.

Versicherung
Die Vorführkopien und Installationen sind vom Zeitpunkt der Ankunft bis zum Rückversand mit dem Materialwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind sofort nach Erhalt der Rücksendung geltend zu machen.